Buchung - Adresse - Anfragen
Ferienwohnung Seenlandwinkel Paul-Hindemith-Str. 13 92442 Wackersdorf Telefon 0171 35 33 530 info@ferienwohnung-seenlandwinkel.de
Ihre Anfrage senden Sie bitte möglichst schriftlich per Email, per Kontaktformular (bitte ganz nach unten scrollen) oder per WhatsApp an uns! Die freien Reisezeiten entnehmen Sie bitte den untenstehenden Tabellen.
Als persönlicher Ansprechpartner für Informationen & Buchungen wird Ihnen Frau Rita Lengenfelder-Schwab auch telefonisch unter der oben angegebenen Telefonnummer sehr gerne persönlich zur Seite stehen.
HINWEIS: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir derzeit wegen zahlreichen betrügerischen Anrufen nur schriftlichen Rückrufbitten (WhatsApp oder Email) nachkommen und alle entgangenen Anrufe nicht mehr zurückverfolgen werden.
Reisezeiten - Konditionen
Reisezeiten - Regelungen Langzeitmiete und Urlaubsgäste HINWEIS: Bitte teilen Sie uns bei einer Anfrage/Buchung immer die Anzahl der Personen aufgeschlüsselt in Erwachsene oder Kinder mit. Bei mitreisenden Kindern geben Sie bitte auch das Alter des Kindes an, um den Schriftvorgang zu optimieren. In den Monaten Januar, Februar, März, sowie Oktober, November und Dezember 2025 bevorzugen wir eine Anmietung von Langzeitmietern. Aufenthalte von Urlaubsgästen sind in dieser Zeit nur kurzfristig möglich. Bei längerfristiger Belegung erfragen Sie bitte unsere Pauschale! | Konditionen Grundpreis Reisezeit A
Grundpreis Reisezeit B
Die entsprechenden Reisezeiten und den Mindestaufenthalt können Sie auch den Tabellen im Anschluss entnehmen. Erklärung Grundpreis *
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NOVEMBER, DEZEMBER 2024 | JANUAR, FEBRUAR, MÄRZ 2025 |
Anfragen von Langzeitmietern, zum Beispiel Umschüler/innen oder Fortbildungsabsolventen der Handwerkskammer, Werksangehörige des Innovationsparks, medizinisches Personal im Vertretungs- oder Langzeiteinsatz für die Winter- und Frühlingssaison nehmen wir sehr gerne entgegen. Erfragen Sie bitte unsere Pauschale! Aufenthalte von Urlaubsgästen können wir in dieser Zeit nur relativ kurzfristig ab einem Mindestaufenthalt von 3 - 4 Übernachtungen anbieten. Ausnahme Jahreswechsel: ab 7 Übernachtungen. Wir bitten um Verständnis! | Anfragen von Langzeitmietern, zum Beispiel Umschüler/innen oder Fortbildungsabsolventen der Handwerkskammer, Werksangehörige des Innovationsparks, medizinisches Personal im Vertretungs- oder Langzeiteinsatz für die Winter- und Frühlingssaison nehmen wir sehr gerne entgegen. Erfragen Sie bitte unsere Pauschale! Aufenthalte von Urlaubsgästen können wir in dieser Zeit nur relativ kurzfristig ab einem Mindestaufenthalt von 3 - 4 Übernachtungen anbieten. Ausnahme Jahreswechsel: ab 7 Übernachtungen. Wir bitten um Verständnis! |
April 2025 | Mai 2025 |
01. bis 31.04., Reisezeit A
Regelung Kurzzeitaufenthalt (Short Stay) mindestens 3 Übernachtungen (Nutzung 1 Schlafzimmer) Kurzzeit-Pauschale 20,00 Euro pro Aufenthalt. Ab der 5. Übernachtung entfällt diese Pauschale. | 01. bis 30.05., Reisezeit A
Regelung Kurzzeitaufenthalt (Short Stay) mindestens 3 Übernachtungen (Nutzung 1 Schlafzimmer) Kurzzeit-Pauschale 20,00 Euro pro Aufenthalt. Ab der 5. Übernachtung entfällt diese Pauschale. |
Juni 2025 | Juli 2025 |
01. bis 27.06., Reisezeit A
Regelung Kurzzeitaufenthalt (Short Stay) mindestens 3 Übernachtungen (Nutzung 1 Schlafzimmer) Kurzzeit-Pauschale 20,00 Euro pro Aufenthalt. Ab der 5. Übernachtung entfällt diese Pauschale. 28.06.bis 30.06., Reisezeit B
| 01. bis 31.07., Reisezeit B
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August 2025 | September 2025 |
01. bis 31.08., Reisezeit B
| 01. bis 05.09., Reisezeit B
06.09. bis 30.09., Reisezeit A
Regelung Kurzzeitaufenthalt (Short Stay) mindestens 3 Übernachtungen (Nutzung 1 Schlafzimmer) |
OKTOBER, NOVEMBER, DEZEMBER 2025 | JANUAR, FEBRUAR, MÄRZ 2026 |
Anfragen von Langzeitmietern, zum Beispiel Umschüler/innen oder Fortbildungsabsolventen der Handwerkskammer, Werksangehörige des Innovationsparks, medizinisches Personal im Vertretungs- oder Langzeiteinsatz für die Winter- und Frühlingssaison nehmen wir sehr gerne entgegen. Erfragen Sie bitte unsere Pauschale! Aufenthalte von Urlaubsgästen sind in dieser Zeit nur relativ kurzfristig ab einem Mindestaufenthalt von 3 bzw. 4 Übernachtungen möglich. Ausnahme Weihnachten/Neujahr: 7 Übernachtungen. Wir bitten um Verständnis! | Anfragen von Langzeitmietern, zum Beispiel Umschüler/innen oder Fortbildungsabsolventen der Handwerkskammer, Werksangehörige des Innovationsparks, medizinisches Personal im Vertretungs- oder Langzeiteinsatz für die Winter- und Frühlingssaison nehmen wir sehr gerne entgegen. Erfragen Sie bitte unsere Pauschale! Aufenthalte von Urlaubsgästen sind in dieser Zeit nur relativ kurzfristig ab einem Mindestaufenthalt von 3 bzw. 4 Übernachtungen möglich. Wir bitten um Verständnis! |
Stornierungen - Reiserücktritt - Stornogebühren
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten.
Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20% (mindestens jedoch 25,00 Euro)
Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50 %
danach und bei Nichterscheinen 90 %
Empfehlung: Für den Fall, dass sich bei einer Stornierung oder einem Reiseabbruch Kosten nicht vermeiden lassen, empfehlen wir Ihnen eine Stornoversicherung!
Kontaktformular
Wichtiger Hinweis! Bitte teilen Sie uns bei einer Buchungsanfrage immer die Anzahl der Personen aufgeschlüsselt in Erwachsene oder Kinder mit. Bei mitreisenden Kindern geben Sie bitte auch das Alter des Kindes an.